Informationen zur Fahrerschulung

Jede Person die als Taxifahrerin oder Taxifahrer an der Funkvermittlung der Taxi-Genossenschaft Chemnitz eG teilnehmen möchte muss einen Gestattungsvertrag mit der Genossenschaft abschließen. Grundvoraussetzung für diesen Gestattungsvertrag ist ein zweitägiger Lehrgang (Fahrerschulung) mit anschließender Prüfung. Die Fahrerschulung ist so ausgelegt, dass die Inhalte für die nachstehende Prüfung innerhalb dieser erlangt werden können. Die Schulung sowie die Prüfung werden ausschließlich in deutscher Sprache angeboten.

Prüfungsbedingungen (gültig ab 01.08.2025):

Dreiteilige schriftliche Prüfung mit einem ungebundenen-, einem Rechen- und Fallbeispiel- sowie einem gebundenen Teil
Sprache: Deutsch
Hilfsmittel: Taschenrechner (wird gestellt)
Prüfungszeit: eine Stunde
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn der Prüfling die insgesamte Punktzahl von 80 oder mehr Prozent erreicht.
Bei dem Erreichen von mindestens 65 bis 79 Prozent ist eine mündliche Nachprüfung notwendig.
Sollte die zu prüfenden Person weniger als 65 Prozent erreichen, gilt die Prüfung als nicht bestanden.
In der mündlichen Nachprüfung sind mindestens 50 Prozent innerhalb von 20 Minuten zu erreichen.
Sollte die zu prüfende Person die Fahrerschulung bereits bezahlt haben und konnte diese aufgrund von Krankheit nicht vollenden, ist gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes eine kostenlose Wiederholung zum nächstmöglichen Termin möglich.
Im Falle des Nichtbestehens der ersten Prüfung ist eine einmalige Nachprüfung ohne erneute Kursteilnahme möglich. Die Anmeldung hierzu muss durch das ursprüngliche Unternehmen erfolgen, das den Teilnehmenden zur Erstprüfung angemeldet hat und zwar innerhalb von 14 Tagen nach dem Nichtbestehen. Nachprüfungstermine werden je nach Bedarf alle zwei Monate angeboten. Die Gebühr für die einmalige Nachprüfung beträgt 30 Euro.

Nachfolgend finden Sie die nächsten Termine für die Fahrerschulung der Taxi-Genossenschaft Chemnitz eG.
Zur Anmeldung können Sie das untenstehende Anmeldeformular nutzen. Bitte beachten Sie folgende Erfordernisse:

Benötigt wird:
Führerschein zur Fahrgastbeförderung (P-Schein)
Nachweis zukünftiger Taxibetrieb (Arbeitgeberbescheinigung)
1 Passbild
Gebühr in Höhe von 120,00 Euro
Die Teilnahme ist an beiden Tagen erforderlich.

Ohne eines nachweislich zukünftigen angeschlossenen Taxibetriebes und/oder ohne des P-Scheines (Fahrerlaubnis zur Beförderung von Fahrgästen) ist eine Teilnahme ausgeschlossen.

Eine verbindliche Anmeldung zur Schulung ist notwendig, da diese nur bei Bedarf durchgeführt wird. Bitte melden Sie sich rechtzeitig an, liegen keine Anmeldungen vor, entfällt die Schulung.

 

Termine für die nächsten Fahrerschulungen

Januar (2025) Februar
Teil.1 Montag den 06.01.2025 8:30- 12:00 Uhr
Teil.2 Dienstag den 07.01.2025 8:30- 12:00 Uhr
Teil.1 Montag den 03.02.2025 8:30- 12:00 Uhr
Teil.2 Dienstag den 04.02.2025 8:30- 12:00 Uhr
März April
Teil.1 Montag den 03.03.2025 8:30- 12:00 Uhr
Teil.2 Dienstag den 04.03.2025 8:30- 12:00 Uhr
Teil.1 Montag den 31.03.2025 8:30- 12:00 Uhr
Teil.2 Dienstag den 01.04.2025 8:30- 12:00 Uhr
Mai Juni
Teil.1 Donnerstag den 08.05.2025 8:30- 12:00 Uhr
Teil.2 Freitag den 09.05.2025 8:30- 12:00 Uhr
Teil.1 Montag den 23.06.2025 8:30- 12:00 Uhr
Teil.2 Dienstag den 24.06.2025 8:30- 12:00 Uhr
Juli August
Sommerpause Teil.1 Donnerstag den 07.08.2025 8:30- 12:00 Uhr
Teil.2 Freitag den 08.08.2025 8:30- 12:00 Uhr
September 1 September 2
Teil.1 Montag den 01.09.2025 8:30- 12:00 Uhr
Teil.2 Dienstag den 02.09.2025 8:30- 12:00 Uhr
Teil.1 Montag den 29.09.2025 8:30- 12:00 Uhr
Teil.2 Dienstag den 30.09.2025 8:30- 12:00 Uhr
Oktober November
Teil.1 Montag den 27.10.2025 8:30- 12:00 Uhr
Teil.2 Dienstag den 28.10.2025 8:30- 12:00 Uhr
Teil.1 Montag den 24.11.2025 8:30- 12:00 Uhr
Teil.2 Dienstag den 25.11.2025 8:30- 12:00 Uhr