Tarifübersicht
Ab 01.10.2024 sind die Beförderungsentgelte von der Stadt Chemnitz wie folgt festgesetzt:
Tarifstufe 1 (Werktags 5 bis 20 Uhr)
| a) | Grundtarif | 4,00 € | Bereitstellungspauschale |
| b) | Kilometerpreis | ||
| bis 3 km | 2,90 € / km | ||
| über 3 km | 2,40 € / km |
Tarifstufe 2 (Werktags 20 bis 5 Uhr, Sonn- und Feiertags ganztägig)
| a) | Grundtarif | 4,00 € | Bereitstellungspauschale |
| b) | Kilometerpreis | ||
| bis 3 km | 3,10 € / km | ||
| über 3 km | 2,60 € / km |
Für beide Tarifstufen gilt:
| Zuschläge für Abholung auf Funkvermittlung, Zeit und Ort vom Fahrgast vorbestimmt | keine | |
| Wartezeiten bis 2 Minuten (bis 120 Sekunden) |
30,00 € / h | |
| Wartezeiten ab 2 Minuten (ab 121 Sekunden) |
35,00 € / h | |
| Zuschlag für Großraumtaxi ab 5 Fahrgäste, oder durch ausdrückliche Bestellung durch den Fahrgast |
6,00 € | |
| Die Kilometer und Wartezeitpreise werden im 0,10 € Takt geschaltet |
Die Mitbeförderung von Gepäck, Kinderwagen, Rollstühlen und Tieren erfolgt kostenfrei. Liegt das Fahrtziel außerhalb des Stadtgebietes, kann das Beförderungsentgelt frei vereinbart werden. Die Verwendung des Fahrpreisanzeigers ist jedoch auch möglich. Sie können auch einen Festpreis bei einer Beförderung innerhalb der Stadt Chemnitz im Rahmen der Taxitarifordnung anfragen. Bei Bestellungen deren Start- und Zieladresse nicht innerhalb von Chemnitz liegt, muss eine Anfahrtsgebühr vereinbart werden.